AGB


AGB der Hafenstudio GbR

(gültig ab 01.09.2012)

Jede Vermietung der Studioräume und technischer Geräte sowie diese Vermietungbetreffende Dienstleistungen erfolgen nur auf der Grundlage unserer nachstehendenAllgemeinen Miet-und Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungendes Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.Die AGBs gelten als vereinbart, sobald der Kunde das Angebot bzw. die Mietstudio-Bestätigung gegenzeichnet.
Die angegebenen Preise für die Studiomiete, sowie Telefon, Strom und weitere verbrauchsabhängige Leistungen werden nach Ablauf der Mietzeit in Rechnung gestellt.Die jeweils gültigen Mietpreise können unter https://hafenstudio.com eingesehen werden.Alle Preiseverstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Die in der Preisliste angegebene Miete ist eine Tagesmiete und beinhaltet eine maximale
Mietdauer von 9 bis 19 Uhr. Darüber hinaus wird ein Overtime-Zuschlag von 15% der
vereinbarten Tagesmiete pro Stunde berechnet. Abgerechnet wird nach vollen Tagen.
Werden Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum geleistet so kann die Hafenstudio GbR eine Verzinsung (8 Prozentpunkte über Basiszinssatz) des geschuldeten Betrages vom Fälligkeitstag ab verlangen.
Für durch den Mieter auf Hafenstudio GbR (als Leistungsempfänger) bestellte Leistungen
oder Materialien von Dritten wird ein Handlingkosten-Aufschlag von 10% berechnet. Die
Hafenstudio GbR behält sich vor solche Kostenübernahmen kurzfristig abzulehnen.
Equipment, Catering, Getränke und sonstige Serviceleistungen, wie z.B. Setbau,
Malerarbeiten oder Assistenz sind nicht in der Studiomiete enthalten und werden gesondert
berechnet. Von der Preisliste abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt
werden.
Von Hafenstudio GbR erteilte Optionen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt
wurden. Geht eine zweite Option für den gleichen Zeitraum ein, bekommt der Halter der
1. Option die Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden das optierte Studio fest zu buchen.
Nimmt er diese Möglichkeit nicht wahr, hat anschließend die erste schriftliche
Festbuchung Vorrang.
Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietzinses ist unsere jeweils gültige
Preisliste. Diese ist wesentlicher Bestandteil der AGBs.
Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache gegen alle Risiken für die er oder von ihm
beauftragte Dritte gemäß dieser AGBs einzustehen haben, ausreichend zu versichern. Dies
gilt insbesondere für das Haftpflichtrisiko gegenüber allen an der Anmietung beteiligten Personen.
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden sowie die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt die Hafenstudio GbR gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei.
Die Gefahr für die Mietsache geht mit der Zurverfügungstellung auf den Mieter über.
Die Transport- und Versandgefahr trägt der Mieter auch wenn Transport und Versand von der Hafenstudio GbR durchgeführt werden.
Ist infolge unsachgemäßer Behandlung der Mietsache eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Ebenso der Ersatz für abhanden gekommene oder zerstörte Bestandteile der Mietsache. Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch Hafenstudio GbR-Personal verursacht werden, ist eine Haftung durch die Hafenstudio GbR ausdrücklich ausgeschlossen.
Für eingebrachte oder der Hafenstudio GbR zur Verwahrung übergebene Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen, wie Garderobe, Instrumente, technisches Equipment, etc., wird keine Haftung übernommen.
Die Hafenstudio GbR übernimmt keine Haftung für den Fall dass dem Vertragspartner oder Dritten durch Störung oder den Ausfall einzelner Bestandteile der Mietsache oder der Mietsache insgesamt Schäden gleich welcher Art entstehen.
Sofern die Hafenstudio GbR durch Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen,
Betriebsstörungen, Aufruhr, Ausstand, Streik, begründete Terminüberschreitungen anderer Mieter, Unterbrechung oder Schwankungen der Stromversorgung, Maschinen- oder Geräteschaden oder vergleichbare Ursachen – unabhängig vom Verursacher – die vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen kann stehen dem Mieter grundsätzlich kein Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltungen seiner Leistungen zu.
Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Equipment wird zum Wiederbeschaffungswert bzw. Wiederherstellungswert in Rechnung gestellt.
Die Hafenstudio GbR bleibt der uneingeschränkte Eigentümer aller Rentgeräte. Eine
Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe ist nicht gestattet.
Die für die Veranstaltung notwendige Anmeldung und Gebührenzahlung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sowie der Künstlersozialkasse erfolgt durch und zu Lasten des Veranstalters. Ebenso ist der Veranstalter zur Entrichtung der Vergnügungssteuer verpflichtet, soweit diese anfällt. Der Veranstalter hat dem Vermieter sowohl die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA, als auch die Entrichtung der Vergnügungssteuer, soweit diese angefallen ist, unaufgefordert bis spätestens zum Tag des Beginns der Veranstaltung (Mietzeit) nachzuweisen. Weist der Veranstalter dem Vermieter die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA nicht nach, so willigt der Veranstalter ein, dass der Vermieter die vertragsgegenständlichen Daten auf Anfrage an die GEMA übermittelt.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Räume für die Zwecke des Mieters geeignet sind und den für diese Zwecke vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist Hamburg, es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Soweit der Mieter nicht Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt ist für ein evtl. Mahnverfahren die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Mietbedingungen unwirksam bzw.
unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.